Rückerstattungen

Rückerstattung des Honorars bei Ernährungsmedizinischen Beratungen

http://www.diaetologen.at/ueber-uns/honorarrichtlinien/

Krankenkassen: Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.

Private Zusatzversicherung: Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif, zahlt die Versicherung
in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Dazu reichen Sie bitte die Honorarrechnung und eine Bestätigung Ihres Hausarztes bei der privaten Zusatz
-Krankenversicherung ein.

Selbstständige Unternehmer: erhalten jährlich von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft den sogenannten “Gesundheitshunderter”. Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVA der gewerbl. Wirtschaft € 100,00, u. a. auch eine Diätberatung.

Weitere Infos zum “Gesundheits-100er” finden Sie auf der
SVA-Website http://esv-sva.sozvers.at/portal27